900 Welpen in zwölf Jahren
Aktualisiert: vor 9 Stunden
Tierschutz, Silber-Labradore und die Zucht Vom Lindenhof
In den sozialen Medien präsentiert sich der Lindenhof als Ort des Tierschutzes. Es geht um alte Hunde, Hospiztiere, gerettete Tiere, Hilfseinsätze und Kritik an Tiermärkten. In Instagram-Beiträgen ist von Tieren die Rede, „die niemand wollte“, von einem „Herzensprojekt“ und von Verantwortung für alte oder schwierige Tiere.
Doch dieses Bild hat zwei Seiten.
Denn der Lindenhof ist zugleich eine gewerblich betriebene Labradorzucht. Über deren Größenordnung findet sich in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 11. September 2025 eine bemerkenswerte Angabe: Im Verfahren erklärt die Züchterin, aus ihrer Hundezucht seien „in den letzten Jahren“ „über 900 Nachkommen“ hervorgegangen. Hundezucht sei ihre „wesentliche Einkommensquelle“.
Auslöser für das Gerichtsverfahren ist eine tierschutzrechtliche Verfügung des zuständigen Landkreises. Bei mehreren silberfarbenen Labradoren aus der Zucht fallen Haut- und Fellveränderungen auf; der Verdacht auf Color Dilution Alopecia, kurz CDA, steht im Raum. Die Züchterin klagt gegen die behördlichen Maßnahmen. Das Verwaltungsgericht weist die Klage ab.
Labradorzucht Vom Lindenhof: mehr als 900 Nachkommen
Was abstrakt klingt, bekommt eine andere Dimension, wenn man die Zahl herunterbricht. Die Zucht lässt sich öffentlich mindestens bis 2011 zurückverfolgen. 2026 erklärt die Betreiberin auf ihrer eigenen Website zudem, seit 14 Jahren Labradore zu züchten. Die Angabe von mehr als 900 Nachkommen bringt sie bereits im Sommer 2022 in das Gerichtsverfahren ein.
Was bedeuten 900 Welpen für die Größenordnung der Zucht?
Für eine vorsichtige Modellrechnung lässt sich deshalb für die 900 Nachkommen ein Zuchtzeitraum von rund elf bis zwölf Jahren ansetzen. Das entspricht im Mittel etwa 75 bis 82 Welpen pro Jahr.
Bei einer angenommenen durchschnittlichen Wurfgröße von sieben Welpen entsprächen 900 Nachkommen insgesamt etwa 129 Würfen. Auf zwölf Jahre verteilt wären das rund 10,7 Würfe pro Jahr.
Anders gesagt: im rechnerischen Durchschnitt ungefähr alle fünf Wochen ein Wurf.
Welpen in den sogenannten Sonderfarben Silber, Charcoal und Champagner werden am Markt teilweise deutlich teurer angeboten als Labradorwelpen in den vom VDH anerkannten Farben. Zeitgenössische deutsche Quellen nennen für Silber-Labradore bereits vor und während des Untersuchungszeitraums Preise um 2.000 Euro; während des Welpenbooms 2021 werden auch 2.500 Euro und mehr verlangt.

Rechnet man beispielhaft mit durchschnittlich 1.800 Euro je Welpe, entsprächen 900 Nachkommen rund 1,62 Millionen Euro Verkaufserlös – im Durchschnitt etwa 135.000 Euro pro Zuchtjahr.
Diese Rechnung beschreibt keine vom Gericht festgestellten Umsätze. Dafür bräuchte es unter anderem das im Verfahren erwähnte Bestandsbuch der gewerblichen Hundezucht. Die Modellrechnung zeigt lediglich die wirtschaftliche Größenordnung.
Fest steht dagegen die Ausgangszahl: Die Angabe von mehr als 900 Nachkommen stammt nicht von Kritikern, Behörden oder Tierschutzorganisationen, sondern aus dem eigenen Vortrag der Züchterin vor Gericht.
Auch bei der wirtschaftlichen Bedeutung der Zucht ergibt sich ein auffälliger Gegensatz zwischen Außendarstellung und Prozessvortrag. Auf ihrer eigenen Website schreibt die Züchterin, ihr Mann arbeite als Lebensmitteltechniker und sorge damit für die „finanzielle Sicherheit“. Sie selbst habe ihren Beruf als Zahntechnikerin aufgegeben, um sich vollständig der Hundezucht zu widmen. Im Gerichtsverfahren bezeichnet sie die Hundezucht dagegen als ihre „wesentliche Einkommensquelle“.
Beide Aussagen müssen sich nicht zwingend ausschließen. Sie zeichnen aber ein deutlich unterschiedliches Bild davon, welche wirtschaftliche Rolle die Zucht für die Familie spielt.
Tierschutz und Produktion
Genau an diesem Punkt stellen sich grundsätzliche Fragen: Wo endet verantwortungsvolle Zucht? Wo beginnt die Produktion von Hunden als Geschäftsmodell? Und wie lässt sich beides mit einem öffentlich betonten Tierschutzanspruch verbinden?
Zucht und Tierschutz schließen sich nicht automatisch aus. Auch ein seriöser Züchter kann sich für Tierschutz engagieren. Doch bei einer Größenordnung von rechnerisch rund elf Würfen pro Jahr bekommt diese Verbindung eine andere Bedeutung.
Zum Vergleich:
Nach der Zwingerordnung des Deutschen Retriever Clubs darf eine Hündin insgesamt höchstens vier Würfe großziehen.
In einem Zwinger dürfen pro Kalenderjahr höchstens drei Würfe großgezogen werden.
Das bedeutet nicht, dass diese Vereinsregel für den Lindenhof verbindlich war. Sie zeigt aber, welche Größenordnung ein etablierter Retriever-Zuchtverband für seine organisierte Zucht vorsieht.
Die Frage gewinnt zusätzlich an Gewicht, wenn man auf die Situation in deutschen Tierheimen blickt. Nach einer Trendumfrage des Deutschen Tierschutzbundes waren 2024 49 Prozent der befragten Tierheime voll oder übervoll. Nur 18 Prozent hatten noch freie Aufnahmekapazitäten. Zugleich berichteten 82 Prozent, dass sie seit 2022 mehr Tiere betreuen müssen. Die Umfrage umfasste 218 Tierheime.
Ein Welpenkäufer entscheidet sich nicht automatisch gegen einen Tierheimhund, weil ein Züchter einen Welpen anbietet. Trotzdem bleibt die gesellschaftliche Frage: Wie glaubwürdig ist ein Tierschutzanspruch, wenn zugleich in erheblichem Umfang neue Hunde für den Verkaufsmarkt gezüchtet werden?
Tierschutz und gewerbliche Hundezucht
Besonders deutlich zeigt sich die Verbindung von Tierschutz und Zucht am Beispiel von Kiras Mutter. In einem Instagram-Post vom 1. April erklärt die Züchterin, die Hündin stamme nicht aus ihrer eigenen Zucht. Der ursprüngliche Züchter der Hündin habe sie gebeten, das Tier nach einer Misshandlung durch den Vorbesitzer aufzunehmen. Anschließend habe die Hündin die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden und sei zur Zucht eingesetzt worden. Kira ist eine ihrer Töchter.
Damit führt der Weg der Mutterhündin nach Darstellung des Lindenhofs vom misshandelten Tier über die Aufnahme als Schutzfall zur Zuchthündin. Später gehört Kira zu den Hunden, deren gesundheitliche Auffälligkeiten in dem Behördenverfahren eine Rolle spielen.
Dabei ist wichtig, die medizinischen Fakten genau zu trennen. Bei Kira diagnostiziert kein Gentest eine CDA-Erkrankung. Festgestellt wird der für die Farbverdünnung relevante Genotyp d1/d1. Einen spezifischen Gentest auf Color Dilution Alopecia gibt es nach den Ausführungen des Gerichts nicht.
Die Hündin zeigt allerdings Haut- und Fellprobleme; später wird eine Schilddrüsenerkrankung als mögliche alternative Erklärung angeführt. Diese räumt den CDA-Verdacht nach Bewertung des Gerichtes jedoch nicht aus.
Auf Instagram greift die Züchterin diesen Teil der Geschichte inzwischen ausführlich auf. Die Darstellung vermittelt dort den Eindruck, ein falsch verstandener „Farbtest“ habe den gesamten Behördenkonflikt ausgelöst. Fachleute hätten dies erkennen müssen.
Das greift zu kurz.
Der Fall des Veterinäramtes beruht nach dem Urteil nicht allein auf Kira. Der Behörde liegen Erkenntnisse zu insgesamt drei Hunden aus der Zucht vor. Bei den beiden weiteren Hunden bestehen Hautveränderungen und Befunde, die mit CDA vereinbar beziehungsweise CDA-verdächtig sind.
Das Gericht stellt ausdrücklich klar, dass ein Dilute-Genotyp allein keine CDA-Diagnose darstellt. Trotzdem hält es das Gericht für tierschutzrechtlich gerechtfertigt, die Hunde untersuchen zu lassen und bestimmte Verpaarungen zu verbieten.
Die Klage der Züchterin gegen die noch streitigen Maßnahmen bleibt erfolglos.
900 Hunde – aber wie gesund waren sie?
Im Verfahren argumentiert die Züchterin auch mit der großen Zahl ihrer Nachkommen. Bei mehr als 900 gezüchteten Hunden und nur wenigen bekannt gewordenen Fällen liege die Quote gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihrer Ansicht nach weit unter einem Prozent. Ihre Hunde seien „zu fast 100 %“ frei von CDA sowie Hüft- und Ellbogendysplasie.
Das Verwaltungsgericht akzeptiert diese Rechnung nicht. Der Grund ist einfach: 900 Nachkommen sind nicht dasselbe wie 900 untersuchte Nachkommen.
Silber-Labrador und Dilute – warum die Fellfarbe umstritten ist
Zum maßgeblichen Zeitpunkt liegen laut Gericht nur für die drei konkret auffällig gewordenen Hunde entsprechende Erkenntnisse über deren Gesundheitszustand vor.
Daraus, dass der Züchterin keine weiteren CDA-Fälle bekannt sind, lasse sich nicht schließen, dass die übrigen Tiere gesund seien. Auch eine spätere Befragung von Käufern kann diesen Nachweis nach Auffassung des Gerichts nicht ersetzen.
Gerade dieser Punkt steht in einem auffälligen Verhältnis zur Außendarstellung der Zucht, die immer wieder umfangreiche Gesundheitskontrollen und gesunde Linien hervorhebt.
Die tierschutzrechtlichen Bedenken gegen die Dilute-Zucht stehen nach Auffassung des Gerichts nicht isoliert. Internationale Rassestandards, deutsche und ausländische Zuchtverbände sowie veterinärmedizinische Fachquellen warnen vor gesundheitlichen Risiken oder schränken entsprechende Verpaarungen ein.
Was ist Color Dilution Alopecia (CDA)?
Color Dilution Alopecia, kurz CDA, ist eine erblich bedingte Haut- und Haarerkrankung, die bei Hunden mit verdünnten Fellfarben auftreten kann. Typisch sind Haarbruch, Haarausfall, Hautveränderungen, Juckreiz und Entzündungen. CDA ist nicht heilbar; behandelt werden können nur die Beschwerden.
Wichtig: Ein Dilute-Genotyp bedeutet nicht automatisch, dass ein Hund an CDA erkrankt. Er weist zunächst nur die genetische Farbverdünnung nach.
Für die Zucht wird das relevant, wenn nach den vorhandenen Erkenntnissen ein erhöhtes Risiko besteht, dass Nachkommen erblich bedingt Schmerzen, Leiden oder Schäden entwickeln. Dann kann § 11b Tierschutzgesetz greifen. Im Fall der Labradorzucht „Vom Lindenhof“ hielt das Verwaltungsgericht Lüneburg deshalb Untersuchungen und Einschränkungen bestimmter Dilute-Verpaarungen für tierschutzrechtlich gerechtfertigt.
Quelle: VG Lüneburg, Urteil vom 11.09.2025, Az. 6 A 149/22; § 11b TierSchG; LABOKLIN zu CDA.
Erhalten oder verkaufen? Spenden für den Lindenhof
Seit Frühjahr 2026 verändert sich die öffentliche Kommunikation des Lindenhofs. Am 15. April erklärt die Betreiberin auf Instagram, ein als „Herzensprojekt“ bezeichnetes Tierschutzvorhaben lasse sich nicht mehr fortführen; diese Erkenntnis sei bereits Monate zuvor gereift.
Am 10. Mai startet dennoch die GoFundMe-Kampagne „Rettet den Lindenhof“. Sie soll nach dem Kampagnentext unter anderem helfen, „den Lindenhof als Zuhause für Mensch und Tier zu erhalten“ sowie Futter- und Tierarztkosten zu decken.
Spätestens Anfang September werden zugleich Verkaufsabsichten öffentlich: Am 8. September sucht der Account nach Interessenten mit „sicherer Finanzierung“ und versieht den Beitrag mit den Schlagworten „Resthof“ und „Immobilien“.
Im weiterhin aktiven Spendenaufruf findet sich auf den geplanten Verkauf kein entsprechender Hinweis.
Dabei ist „Rettet den Lindenhof“ nicht die einzige Spendenaktion. Auf GoFundMe lassen sich weitere Kampagnen dokumentieren: „Hospizplätze auf dem Lindenhof“ mit 2.372 Euro und „Eine Zukunft für den Lindenhof“ mit 4.466 Euro. Zusammen mit der aktuellen Kampagne sind damit mindestens 27.000 Euro an Spenden eingeworben worden.
Das Ziel der Kampagne „Rettet den Lindenhof“ wurde mehrfach erhöht, zuletzt auf 22.000 Euro. Ende September 2026 lag der Spendenstand bereits bei knapp 20.800 Euro.
Zur wirtschaftlichen Gesamtsituation gehört noch ein weiterer Punkt: Der Instagram-Account des Lindenhofs vermarktet eine Ferienvilla im spanischen Dénia. Neben konkreten Übernachtungspreisen werden dort wiederholt Gutscheine über 300 Euro verlost. Nach Angaben der Familie handelt es sich um das eigene Haus. Auch das ist für sich genommen kein Widerspruch zu einem Spendenaufruf. Es gehört aber zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, vor deren Hintergrund um inzwischen mehr als 27.000 Euro für den Erhalt des Lindenhofs gebeten wird.
Damit stellt sich eine einfache Frage: Wofür genau wird weiter gesammelt, wenn der Hof zugleich zum Verkauf steht?
Die Frage hinter dem Fall
Der Lindenhof ist mehr als ein Streit um Silver-Labradore oder einen einzelnen medizinischen Befund. Die entscheidende Frage lautet: Wie glaubwürdig ist dieser Tierschutzanspruch?
Die Antwort auf diese Frage muss sich jeder Leser selbst geben.
Quellenstand: 24.09.2026. Zentrale Primärquelle ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 11.09.2025, Az. 6 A 149/22, NI-VORIS, https://de.openlegaldata.io/case/vg-luneburg-2025-09-11-6-a-14922
Für die Vergleichswerte zur Zucht dient die Zwingerordnung des Deutschen Retriever Clubs; zur Situation der Tierheime die Trendumfrage des Deutschen Tierschutzbundes vom 28.08.2024. Aussagen zur Selbstdarstellung stammen von der Website der Labradorzucht „Vom Lindenhof“ sowie aus den gesicherten Instagram-Beiträgen.
Der GoFundMe-Abschnitt stützt sich auf die öffentlich zugänglichen Kampagnentexte und gesicherten aktuellen Screenshots.




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